Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht beschreibt die Möglichkeit einer anderen Person eine Vollmacht zu erteilen, damit Sie in seinem Namen handeln darf. Die Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, wenn die erteilende Person auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls geschäftsunfähig wird. Wichtig hierbei ist dass die Erteilung in gesunden Tagen vollzogen wird.
Dennoch sollten Sie die Erteilung der Vollmacht nicht leichtfertig umsetzen. Der Bevollmächtigte unterliegt, anders als ein staatlich bestellter Betreuer, keiner gerichtlichen Kontrolle. Demnach ist die Vollmacht quasi sofort nach der Erteilung wirksam. Es gibt keine Prüfung, ob Sie tatsächlich nicht mehr in der Lage sind geschäftliche Angelegenheiten selbst zu regeln. Somit sollten Sie zu der bevollmächtigten Person ein besonderes Vertrauen haben.
In den meisten Fällen benennen sich Eheleute oder Partner gegenseitig. Ebenfalls üblich ist auch, dass bereits erwachsene Kinder einzeln oder zusätzlich bevollmächtigt werden. Ist er zusätzlich bevollmächtigt, kann der Fall abgedeckt werden, dass beide Partner nicht mehr in der Lage sind geschäftlich zu entscheiden. Für einen Bevollmächtigten ist es in der Regel eine Erleichterung, wenn er nicht alles allein schultern muss. Dann ist zum Beispiel auch eine längere Reise für einen Bevollmächtigten kein Problem mehr.
Ebenfalls ist zu beachten, dass niemand verpflichtet ist eine Vollmachtstätigkeit gegen seinen Willen zu übernehmen. Daher empfiehlt es sich den Bevollmächtigten unterschreiben zu lassen, dass er tatsächlich dazu bereit ist die Vollmacht zu übernehmen.